Aktuelles

Hier erhalten Sie aktuelle von uns gesammelte und erstellte Informationen zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen.



Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab

Kapitalanleger müssen ihre Verlustbescheinigung für das laufende Jahr bis zum 15. Dezember 2013 beantragen.

Gewinne aus Wertpapiergeschäften verrechnet die Bank normalerweise automatisch mit entsprechenden Verlusten. Wer seine Wertpapiere aber auf Depots bei mehreren Banken verteilt hat, dem bleibt nur der Weg über die Verlustverrechnung per Steuererklärung. Dazu brauchen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank, die allerdings nicht automatisch erstellt wird, weil die Verluste normalerweise auf das Folgejahr vorgetragen werden. Sie müssen die Verlustbescheinigung daher bei der Bank beantragen, und zwar für das laufende Jahr bis spätestens zum 15. Dezember 2013.