Aktuelles

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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
Zumindest ein Teil der Finanzämter wird in den nächsten Monaten den durch die EHEC-Epidemie geschädigten Landwirten mit zinsfreien Stundungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entgegenkommen.
Erst wenn eindeutige Anzeichen für einen selig schlummernden Finanzrichter vorliegen, ist die mündliche Verhandlung hinfällig.
Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.
Der Bundesfinanzhof hält die Gebühr für eine verbindliche Auskunft nicht für verfassungswidrig.
Kommunen dürfen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben eine Bettensteuer pro Übernachtung verlangen.
Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige.
Erneut können die Steuerschätzer erhebliche Steuermehreinnahmen prognostizieren.
Entgegen seiner Entscheidung vom letzten Jahr geht das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt doch von einer siebenjährigen Frist für die Abgabe der Steuererklärung von Arbeitnehmern aus.
Wie bei früheren schweren Naturkatastrophen gibt es auch diesmal Erleichterungen für den steuerlichen Spendennachweis und Sonderregelungen für Nothilfen.